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   BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13   

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BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 (https://dejure.org/2014,6180)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 (https://dejure.org/2014,6180)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2014 - 1 BvR 3606/13 (https://dejure.org/2014,6180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 101 HSchulG BE 2011, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens erst mit "Konkurrentenmitteilung" - Erstellung der Berufungsliste als lediglich unselbständiger Zwischenschritt - hier: Verletzung ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens erst mit "Konkurrentenmitteilung" - Erstellung der Berufungsliste als lediglich unselbständiger Zwischenschritt - hier: Verletzung ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens erst mit "Konkurrentenmitteilung" - Erstellung der Berufungsliste als lediglich unselbständiger Zwischenschritt - hier: Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • dombert.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens erst mit "Konkurrentenmitteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 785
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2008 - 6 B 159/08

    Beschwerde eines Bewerbers um eine in der Fakultät einer Universität zu

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Dies gilt auch in zweigeteilten Stellenbesetzungsverfahren - hochschulinternes Berufungsverfahren und Ernennung - für Professuren (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2008 - 6 B 159/08 -, juris, Rn. 6 ff.; BayVGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 7 CE 09.661, 7 CE 09.662 -, juris, Rn. 21).

    Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der Erstellung der Berufungsliste um einen rechtlich unselbständigen Zwischenschritt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2008 - 6 B 159/08 -, juris, Rn. 8) innerhalb des Fachbereichs beziehungsweise der Fakultät, der regelmäßig noch von weiteren Gremien - dem Fachbereichs- beziehungsweise Fakultätsrat, dem Akademischen Senat - bestätigt und von der Hochschulleitung befürwortet werden muss.

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Rechtssuchende müssen zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ).

    Sie dürfen nicht mit einem für sie nicht übersehbaren Annahmerisiko und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Rechtssuchende müssen zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ).

    Sie dürfen nicht mit einem für sie nicht übersehbaren Annahmerisiko und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    a) Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der individuellen Rechtssphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 101, 397 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95

    Professorenstelle; Konkurrenzverhältnis; Mitbewerber; Hochschule; Berufung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Auch wer von der Hochschule in einem solchen gestuften System nicht für eine Berufung vorgeschlagen worden ist, scheidet nicht schon dadurch aus dem Konkurrenzverhältnis um die Besetzung einer Professur aus (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 3 M 91/95 -, NVwZ-RR 1996, S. 266 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, die Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen so anzuwenden und auszulegen, dass sie es nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren, einen eröffneten Rechtsweg zu beschreiten (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ).
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661

    Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Dies gilt auch in zweigeteilten Stellenbesetzungsverfahren - hochschulinternes Berufungsverfahren und Ernennung - für Professuren (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2008 - 6 B 159/08 -, juris, Rn. 6 ff.; BayVGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 7 CE 09.661, 7 CE 09.662 -, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Der Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG Einzelnen im Hinblick auf die Wahrung oder die Durchsetzung ihrer subjektiven öffentlichen Rechte gewährt, verlangt eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die Rechtssuchenden den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
    Den Fachgerichten ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • VG Berlin, 10.06.2013 - 5 L 122.13

    Bewerbungsverfahren: Anfechtung einer negativen Entscheidung über eine Bewerbung-

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.11.2016 - 1 VB 16/15

    Regelungen des Landeshochschulgesetzes über die Wahl und Abwahl der haupt- und

    Denn danach gelten für den Zugang zu einem öffentlichen Amt die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. zu Hochschullehrern: BayVerfGH, Entscheidung vom 7.5.2008 - Vf. 19- VII-06 -, Juris Rn.126; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3.3.2014 - 1 BvR 3606/13 -, Juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - NVwZ 2014, 785 Rn. 15 ff.).

    Es begegnet im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte - wie etwa die Bestimmung der zu einem Probevortrag einzuladenden Bewerber oder die Bewertung dieser Probevorträge - ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - NVwZ 2014, 785 Rn. 20 für den Fall der Verbindung des Vorschlagsrechts der Hochschule mit dem staatlichen Berufungsrecht).

    Maßgeblich ist insoweit grundsätzlich die sog. "Konkurrentenmitteilung", in der die Verwaltung den vollständigen Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch die Bekanntgabe der erfolgreichen Person verbunden mit der ablehnenden Bescheidung der weiteren Bewerber zum Ausdruck bringt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - NVwZ 2014, 785 Rn. 19 f.).

  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die Rechtsuchenden den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 785 ).
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